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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art144 Abs3;Rechtssatz
Bei einer vom Verfassungs- an den Verwaltungsgerichtshof nach Ablehnung ihrer Behandlung abgetretenen Beschwerde genügt ein Verweis auf das Vorbringen der abgelehnten (und abgetretenen) Beschwerde nicht (vgl. Steiner in Holoubek/Lang, Das verwaltungsgerichtliche Verfahren in Steuersachen, 71).Bei einer vom Verfassungs- an den Verwaltungsgerichtshof nach Ablehnung ihrer Behandlung abgetretenen Beschwerde genügt ein Verweis auf das Vorbringen der abgelehnten (und abgetretenen) Beschwerde nicht vergleiche Steiner in Holoubek/Lang, Das verwaltungsgerichtliche Verfahren in Steuersachen, 71).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012160206.X01Im RIS seit
29.05.2013Zuletzt aktualisiert am
29.05.2013