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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §41 Abs1;Rechtssatz
Ein im erstinstanzlichen Bauverfahren nicht beigezogenen Nachbarn gegenüber erfolgter Verfahrensmangel wird jedenfalls dadurch saniert, dass ihnen der erstinstanzliche Bescheid zugestellt und so Gelegenheit gegeben wird, dagegen ein Rechtsmittel zu ergreifen.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Baurecht Baurecht Nachbar übergangener Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im BerufungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2011060123.X04Im RIS seit
14.02.2013Zuletzt aktualisiert am
01.12.2017