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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs2 litb;Rechtssatz
Eine zusätzliche Kontrolle der Tätigkeit der Reinigungskraft in Form von stichprobenartigen Überprüfungen, ob die Ausländerin ordentlich arbeitet, stellt jedenfalls im Hinblick auf die einfache Tätigkeit der Ausländerin eine die Arbeiten dauernd begleitende Kontrolle dar. Sie ist ein starkes Indiz für die für ein Arbeitsverhältnis typische Eingliederung in die Betriebsorganisation (vgl. E 16. September 2010, 2010/09/0158).Eine zusätzliche Kontrolle der Tätigkeit der Reinigungskraft in Form von stichprobenartigen Überprüfungen, ob die Ausländerin ordentlich arbeitet, stellt jedenfalls im Hinblick auf die einfache Tätigkeit der Ausländerin eine die Arbeiten dauernd begleitende Kontrolle dar. Sie ist ein starkes Indiz für die für ein Arbeitsverhältnis typische Eingliederung in die Betriebsorganisation vergleiche E 16. September 2010, 2010/09/0158).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012090022.X01Im RIS seit
15.02.2013Zuletzt aktualisiert am
22.08.2013