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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §64;Rechtssatz
Der Umstand, dass der Beamte den gegenständlichen Zeitraum, für den er Sonderurlaub beantragt hatte, letztlich mit Erholungsurlaub abdeckte, nimmt diesem ein rechtliches Interesse an einer Entscheidung über sein Begehren auf Sonderurlaub und letztlich über eine Beschwerde gegen die Versagung von Sonderurlaub grundsätzlich nicht (Hinweis E vom 4. Februar 2009, Zl. 2007/12/0087).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012120045.X03Im RIS seit
18.02.2013Zuletzt aktualisiert am
22.08.2013