RS Vwgh 2013/1/28 2012/12/0029

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Veröffentlicht am 28.01.2013
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §74 Abs1;
BDG 1979 §74 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

Es wäre Aufgabe der Dienstbehörde, sollte sich eine Ermessensübung für die Gewährung von Sonderurlaub zugunsten des Beamten abzeichnen, den "Betriebsfrieden" an der Dienststelle des Beamten trotz der Absenz sicherzustellen.

Schlagworte

Ermessen VwRallg8

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2012120029.X09

Im RIS seit

18.02.2013

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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