RS Vwgh 2013/1/28 2012/12/0029

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Veröffentlicht am 28.01.2013
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §60;
BDG 1979 §74 Abs1;
BDG 1979 §74 Abs3;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/12/0087 E 4. Februar 2009 RS 4

Stammrechtssatz

Im Falle der Verweigerung eines beantragten Sonderurlaubes hat die Dienstbehörde darzulegen, ob sie vom Fehlen einer der "Einstiegsvoraussetzungen" ausgeht und bejahendenfalls aus welchen Gründen; sofern sie im Ermessensbereich entscheidet, hat sie eine Abwägung der für und gegen die Gewährung des Sonderurlaubes sprechenden (privaten und öffentlichen) Interessen vorzunehmen und diese in nachvollziehbarer Weise zu begründen.

Schlagworte

Ermessen VwRallg8

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2012120029.X05

Im RIS seit

18.02.2013

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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