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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §60;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2007/12/0087 E 4. Februar 2009 RS 4Stammrechtssatz
Im Falle der Verweigerung eines beantragten Sonderurlaubes hat die Dienstbehörde darzulegen, ob sie vom Fehlen einer der "Einstiegsvoraussetzungen" ausgeht und bejahendenfalls aus welchen Gründen; sofern sie im Ermessensbereich entscheidet, hat sie eine Abwägung der für und gegen die Gewährung des Sonderurlaubes sprechenden (privaten und öffentlichen) Interessen vorzunehmen und diese in nachvollziehbarer Weise zu begründen.
Schlagworte
Ermessen VwRallg8European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012120029.X05Im RIS seit
18.02.2013Zuletzt aktualisiert am
22.08.2013