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E3L E05200510Norm
32000L0078 Gleichbehandlungs-RL Beschäftigung Beruf;Rechtssatz
Der bloße Umstand, dass der Gesetzgeber - allenfalls - zu einem bestimmten Zeitpunkt beabsichtigt, das Gesetz zu ändern, um die Regelaltersgrenze anzuheben, kann zu diesem Zeitpunkt nach Ansicht des EuGH nicht zur Rechtswidrigkeit des bestehenden Gesetzes führen. Ein solcher etwaiger Übergang von dem einen zum anderen Gesetz erfolgt nicht sofort, sondern erfordert Zeit (Hinweis Urteil des EuGH Fuchs und Köhler, C-159/10 und C-160/10, Rn 95).
Gerichtsentscheidung
EuGH 62010CJ0159 Fuchs und Köhler VORABEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010120168.X14Im RIS seit
18.02.2013Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017