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E3L E05200510Norm
32000L0078 Gleichbehandlungs-RL Beschäftigung Beruf Art6 Abs1;Rechtssatz
Der EuGH hat bereits wiederholt ausgesprochen, dass die Förderung von Einstellungen unbestreitbar ein legitimes Ziel der Sozial- oder Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten darstellt (Hinweis Urteile des EuGH Hörnfeldt, C-141/11, Rn 29; Fuchs und Köhler, C- 159/10 und C-160/10, Rn 47; Georgiev, C-250/09 und C-268/09, Rn 45; Petersen, C-341/08, Rn 68; Palacios de la Villa, C-411/05, Rn 65), zumal wenn es darum geht, den Zugang jüngerer Personen zur Ausübung eines Berufes zu begünstigen, (Hinweis Urteile des EuGH Georgiev, C-250/09 und C-268/09, Rn 45 betreffend die Einstellung junger Universitätsprofessoren in Bulgarien; Palacios de la Villa, C-411/05, Rn 65). Die Zusammenarbeit von Lehrkräften und Forschern verschiedener Generationen begünstigt überdies den Erfahrungsaustausch und die Innovation und damit die Verbesserung der Qualität des Unterrichts und der Forschung an den Universitäten (Hinweis Urteil Georgiev, C-250/09 und C-268/09, Rn 46).
Gerichtsentscheidung
EuGH 62005CJ0411 Palacios de la Villa VORABEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010120168.X06Im RIS seit
18.02.2013Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017