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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §31 Abs1 Z5;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2011/02/0304 B 18. Oktober 2011 RS 1Stammrechtssatz
Eine von der Auffassung des Bf abweichende Rechtsauffassung des abgelehnten Richters über die Gründe, aus denen die Verfahrenshilfe nicht zu gewähren bzw. ein diesbezüglicher zuvor ergangener Verbesserungsauftrag erfolgt ist, vermag nicht zu begründen, dass dieser Richter sich nicht ausschließlich von sachlichen Motiven habe leiten lassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012020269.X01Im RIS seit
21.03.2013Zuletzt aktualisiert am
25.03.2013