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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AuslBG §24;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2010/22/0083 2010/22/0085 2010/22/0084Rechtssatz
In der Zahlung eines Abtretungspreises für die Geschäftsanteile kann ein Transfer von Investitionskapital im Sinn des § 24 AuslBG und ein damit verbundener zusätzlicher Impuls für die Wirtschaft nicht gesehen werden (vgl. etwa das einen Kaufpreis für Unternehmensteile betreffende E vom 9. November 2010, 2008/21/0316, und das die Leistung einer Kaution betreffende hg. E vom 3. April 2009, 2008/22/0110).In der Zahlung eines Abtretungspreises für die Geschäftsanteile kann ein Transfer von Investitionskapital im Sinn des Paragraph 24, AuslBG und ein damit verbundener zusätzlicher Impuls für die Wirtschaft nicht gesehen werden vergleiche etwa das einen Kaufpreis für Unternehmensteile betreffende E vom 9. November 2010, 2008/21/0316, und das die Leistung einer Kaution betreffende hg. E vom 3. April 2009, 2008/22/0110).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010220082.X02Im RIS seit
19.02.2013Zuletzt aktualisiert am
13.03.2013