Index
L78002 Elektrizität KärntenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Wurde ein Verfahren nach § 11 Krnt ElWOG 2006 durchgeführt, kam Parteistellung nach § 20 Abs. 1 leg. cit. jedenfalls nur "Nachbarn" zu. Wer Nachbar ist, ergibt sich aus § 8 Abs. 2 Krnt ElWOG 2006; davon zu unterscheiden sind die in § 8 Abs. 3 leg. cit. genannten Anhörungsrechte.Wurde ein Verfahren nach Paragraph 11, Krnt ElWOG 2006 durchgeführt, kam Parteistellung nach Paragraph 20, Absatz eins, leg. cit. jedenfalls nur "Nachbarn" zu. Wer Nachbar ist, ergibt sich aus Paragraph 8, Absatz 2, Krnt ElWOG 2006; davon zu unterscheiden sind die in Paragraph 8, Absatz 3, leg. cit. genannten Anhörungsrechte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010050084.X02Im RIS seit
01.03.2013Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017