RS Vwgh 2013/1/30 2012/17/0038

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Veröffentlicht am 30.01.2013
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. nur Ritz, BAO4, Rz 21 zu § 198 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes) ergibt sich aus der BAO nicht, dass der Spruch des Abgabenbescheides die Anführung jener gesetzlichen Bestimmungen zu enthalten hat, auf denen das Leistungsgebot beruht.Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vergleiche nur Ritz, BAO4, Rz 21 zu Paragraph 198, mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes) ergibt sich aus der BAO nicht, dass der Spruch des Abgabenbescheides die Anführung jener gesetzlichen Bestimmungen zu enthalten hat, auf denen das Leistungsgebot beruht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2012170038.X01

Im RIS seit

08.03.2013

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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