RS Vwgh 2013/1/30 2012/03/0072

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Veröffentlicht am 30.01.2013
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/07/0071 E 26. Jänner 1993 RS 3

Stammrechtssatz

Ob die Präjudizialität der Entscheidung gegeben ist, hat die zur Hauptfragenentscheidung zuständige Behörde anhand der diesen Verfahrensgegenstand betreffenden Verwaltungsvorschriften zu prüfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2012030072.X01

Im RIS seit

03.04.2013

Zuletzt aktualisiert am

04.01.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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