RS Vwgh 2013/1/30 2011/03/0228

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.2013
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
91/02 Post

Norm

AVG §8;
PostmarktG 2009 §7 Abs5;
PostmarktG 2009 §7 Abs6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2012/03/0038 E 21. Dezember 2012 RS 5

Stammrechtssatz

Einer "betroffenen Gemeinde" kommt lediglich in dem dem Verfahren nach § 7 Abs 6 PostmarktG 2009 vorgeschalteten, nicht von der Post-Control-Kommission zu führenden Verfahrensschritt nach § 7 Abs 5 PostmarktG 2009 eine Beteiligung zu, für eine Beteiligung im Verfahren nach § 7 Abs 6 PostmarktG 2009 besteht aber für die "betroffene Gemeinde" keine Rechtsgrundlage (auch nicht in der Form lediglich einer Anhörung).Einer "betroffenen Gemeinde" kommt lediglich in dem dem Verfahren nach Paragraph 7, Absatz 6, PostmarktG 2009 vorgeschalteten, nicht von der Post-Control-Kommission zu führenden Verfahrensschritt nach Paragraph 7, Absatz 5, PostmarktG 2009 eine Beteiligung zu, für eine Beteiligung im Verfahren nach Paragraph 7, Absatz 6, PostmarktG 2009 besteht aber für die "betroffene Gemeinde" keine Rechtsgrundlage (auch nicht in der Form lediglich einer Anhörung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2011030228.X02

Im RIS seit

09.04.2013

Zuletzt aktualisiert am

10.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten