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L72004 Beschaffung Vergabe OberösterreichNorm
LVergRG OÖ 2006 §12 Abs4;Rechtssatz
Den Gesetzesmaterialien zur Novelle des OÖ LVergRG 2006, LGBl. Nr. 68/2010, (Beilage 214/2010 zu den Wortprotokollen des OÖ. Landtages XXVII.GP) kann nicht entnommen werden, dass der Gesetzgeber durch Art. II Abs. 2 leg. cit. eine von § 42 Abs. 3 VwGG abweichende Regelung schaffen wollte. Vielmehr ergibt sich aus dem Wortlaut des § 12 Abs. 4 OÖ LVergRG 2006 (arg. "ruht das Verfahren" bzw. "ist das Verfahren formlos einzustellen"), dass aufgrund des aufhebenden Erkenntnisses eines Gerichtshofes des öffentlichen Rechts das Verfahren schon vor der bzw. ohne Einbringung eines Feststellungsantrages wieder anhängig ist. (Die Behörde hat daher im vorliegenden Fall die Maßgeblichkeit der sechsmonatigen Frist des § 13 Abs. 1 OÖ LVergRG 2006, LGBl. Nr. 130/2006, zu Unrecht verneint.)Den Gesetzesmaterialien zur Novelle des OÖ LVergRG 2006, Landesgesetzblatt Nr. 68 aus 2010,, (Beilage 214/2010 zu den Wortprotokollen des OÖ. Landtages römisch 27 .GP) kann nicht entnommen werden, dass der Gesetzgeber durch Artikel römisch zwei, Absatz 2, leg. cit. eine von Paragraph 42, Absatz 3, VwGG abweichende Regelung schaffen wollte. Vielmehr ergibt sich aus dem Wortlaut des Paragraph 12, Absatz 4, OÖ LVergRG 2006 (arg. "ruht das Verfahren" bzw. "ist das Verfahren formlos einzustellen"), dass aufgrund des aufhebenden Erkenntnisses eines Gerichtshofes des öffentlichen Rechts das Verfahren schon vor der bzw. ohne Einbringung eines Feststellungsantrages wieder anhängig ist. (Die Behörde hat daher im vorliegenden Fall die Maßgeblichkeit der sechsmonatigen Frist des Paragraph 13, Absatz eins, OÖ LVergRG 2006, Landesgesetzblatt Nr. 130 aus 2006,, zu Unrecht verneint.)
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012040093.X01Im RIS seit
01.03.2013Zuletzt aktualisiert am
12.03.2013