RS Vwgh 2013/1/31 2011/23/0445

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Veröffentlicht am 31.01.2013
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Index

20/02 Familienrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

EheG §23;
FrG 1997 §36 Abs1;
FrG 1997 §36 Abs2 Z9;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/18/0288 E 16. Oktober 2007 RS 2

Stammrechtssatz

Die Nichtigerklärung einer Ehe gemäß § 23 Ehegesetz stellt keine Voraussetzung für die Feststellung des Bestehens einer Scheinehe dar und spricht das Unterbleiben einer solchen Nichtigerklärung nicht gegen die Beurteilung einer solchen Ehe.Die Nichtigerklärung einer Ehe gemäß Paragraph 23, Ehegesetz stellt keine Voraussetzung für die Feststellung des Bestehens einer Scheinehe dar und spricht das Unterbleiben einer solchen Nichtigerklärung nicht gegen die Beurteilung einer solchen Ehe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2011230445.X02

Im RIS seit

01.03.2013

Zuletzt aktualisiert am

22.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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