Index
20/02 FamilienrechtHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2004/18/0288 E 16. Oktober 2007 RS 2Stammrechtssatz
Die Nichtigerklärung einer Ehe gemäß § 23 Ehegesetz stellt keine Voraussetzung für die Feststellung des Bestehens einer Scheinehe dar und spricht das Unterbleiben einer solchen Nichtigerklärung nicht gegen die Beurteilung einer solchen Ehe.Die Nichtigerklärung einer Ehe gemäß Paragraph 23, Ehegesetz stellt keine Voraussetzung für die Feststellung des Bestehens einer Scheinehe dar und spricht das Unterbleiben einer solchen Nichtigerklärung nicht gegen die Beurteilung einer solchen Ehe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2011230445.X02Im RIS seit
01.03.2013Zuletzt aktualisiert am
22.04.2013