RS Vwgh 2013/2/12 AW 2012/04/0044

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Veröffentlicht am 12.02.2013
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
58/02 Energierecht

Norm

GWG 2011 §125 Abs5;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Untersagung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 125 Abs. GWG 2011 - Der Hinweis auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Finanz- und Vermögensgebarung der Beschwerdeführerin vermag die Darlegung der gesamten wirtschaftlichen Situation nicht zu ersetzen.Nichtstattgebung - Untersagung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Paragraph 125, Abs. GWG 2011 - Der Hinweis auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Finanz- und Vermögensgebarung der Beschwerdeführerin vermag die Darlegung der gesamten wirtschaftlichen Situation nicht zu ersetzen.

Schlagworte

Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Unverhältnismäßiger Nachteil Besondere Rechtsgebiete Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:AW2012040044.A01

Im RIS seit

17.07.2013

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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