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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AlVG 1977 §36 Abs5;Rechtssatz
Den Bedenken, § 36 Abs. 5 AlVG erweise sich im Hinblick auf Art. 18 Abs. 1 B-VG als zu unbestimmt, ist entgegenzuhalten, dass die in dieser Gesetzesstelle angeordnete Ermächtigung durch die Wortfolge "in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen" sowie durch die Anführung von Beispielen hiefür durchaus hinreichend bestimmt ist (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 14. Jänner 2004, Zl. 2002/08/0038, und vom 29. März 2006, Zl. 2004/08/0035).Den Bedenken, Paragraph 36, Absatz 5, AlVG erweise sich im Hinblick auf Artikel 18, Absatz eins, B-VG als zu unbestimmt, ist entgegenzuhalten, dass die in dieser Gesetzesstelle angeordnete Ermächtigung durch die Wortfolge "in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen" sowie durch die Anführung von Beispielen hiefür durchaus hinreichend bestimmt ist vergleiche die hg. Erkenntnisse vom 14. Jänner 2004, Zl. 2002/08/0038, und vom 29. März 2006, Zl. 2004/08/0035).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2011080080.X01Im RIS seit
19.03.2013Zuletzt aktualisiert am
11.06.2013