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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §43 Abs2;Rechtssatz
Es ist von jedem Menschen, erst recht von einem akademisch gebildeten (wenn auch karenzierten) Beamten eine derartige Charakterstärke zu verlangen, von der Verfassung und Versendung unbewiesener strafrechtlicher Anschuldigungen an die Öffentlichkeit in schriftlicher Form nach einem Medienauftritt seines Ressortleiters Abstand zu nehmen. Die emotionelle Erregung des Beamten nach dem Medienauftritt des Ressortleiters kann nicht als "verständliche Erregung" gewertet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2013090001.X08Im RIS seit
08.03.2013Zuletzt aktualisiert am
25.03.2013