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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
LDG 1984 §62 idF 1989/372;Rechtssatz
Die belBeh hat es in einem Leistungsfeststellungsverfahren unterlassen, das konkrete Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes der Beamtin näher zu umschreiben; erst anhand der Anforderungen des Arbeitsplatzes wäre sie aber in die Lage versetzt gewesen, eine ausreichend konkrete und nachvollziehbare Einschätzung der Leistungen der Beamtin dahingehend vorzunehmen, ob und in welchem Ausmaß sie diesen Anforderungen bloß entspricht oder darüber hinausgehende besondere Leistungen erbracht hat (Hinweis E 31. Juli 2009, 2006/09/0219).
Schlagworte
"zu einem anderen Bescheid"European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012090142.X03Im RIS seit
08.03.2013Zuletzt aktualisiert am
29.05.2013