RS Vwgh 2013/2/15 2012/09/0142

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Veröffentlicht am 15.02.2013
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §62 idF 1989/372;
LDG 1984 §65 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Die belBeh hat es in einem Leistungsfeststellungsverfahren unterlassen, das konkrete Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes der Beamtin näher zu umschreiben; erst anhand der Anforderungen des Arbeitsplatzes wäre sie aber in die Lage versetzt gewesen, eine ausreichend konkrete und nachvollziehbare Einschätzung der Leistungen der Beamtin dahingehend vorzunehmen, ob und in welchem Ausmaß sie diesen Anforderungen bloß entspricht oder darüber hinausgehende besondere Leistungen erbracht hat (Hinweis E 31. Juli 2009, 2006/09/0219).

Schlagworte

"zu einem anderen Bescheid"

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2012090142.X03

Im RIS seit

08.03.2013

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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