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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AuslBG §28 Abs1;Rechtssatz
Ein Rechtsunterworfener darf im Fall der Erteilung einer auf einer vollständigen Sachverhaltsgrundlage gegebenen Rechtsauskunft der zuständigen Behörde auf die Richtigkeit dieser Auskunft vertrauen und dürfen im Vertrauen auf eine solche Auskunft erfolgte Gesetzesverstöße nicht als Verschulden angerechnet werden (vgl. E 18. September 2008, 2008/09/0187; E 29. April 2011, 2008/09/0207). (Hier: Die belBeh hat sich mit der Frage nicht auseinandergesetzt, ob der erteilten Auskunft der zuständigen Behörde ein vollständiger und mit der tatsächlichen Verwendung der Ausländer übereinstimmender Sachverhalt zu Grunde lag.)Ein Rechtsunterworfener darf im Fall der Erteilung einer auf einer vollständigen Sachverhaltsgrundlage gegebenen Rechtsauskunft der zuständigen Behörde auf die Richtigkeit dieser Auskunft vertrauen und dürfen im Vertrauen auf eine solche Auskunft erfolgte Gesetzesverstöße nicht als Verschulden angerechnet werden vergleiche E 18. September 2008, 2008/09/0187; E 29. April 2011, 2008/09/0207). (Hier: Die belBeh hat sich mit der Frage nicht auseinandergesetzt, ob der erteilten Auskunft der zuständigen Behörde ein vollständiger und mit der tatsächlichen Verwendung der Ausländer übereinstimmender Sachverhalt zu Grunde lag.)
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010090240.X01Im RIS seit
08.03.2013Zuletzt aktualisiert am
08.04.2013