Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §254 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2011/12/0102 E 21. Dezember 2011 RS 2Stammrechtssatz
Eine freie Beförderung, die dazu führt, dass der Beamte zu einem früheren Zeitpunkt als allein im Wege der Zeitvorrückung eine bestimmte Gehaltsstufe erreicht, schließt eine Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages gemäß § 113 Abs. 10 GehG 1956 aus (Hinweis E vom 21. Dezember 2011, 2011/12/0026).Eine freie Beförderung, die dazu führt, dass der Beamte zu einem früheren Zeitpunkt als allein im Wege der Zeitvorrückung eine bestimmte Gehaltsstufe erreicht, schließt eine Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages gemäß Paragraph 113, Absatz 10, GehG 1956 aus (Hinweis E vom 21. Dezember 2011, 2011/12/0026).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012120069.X02Im RIS seit
13.03.2013Zuletzt aktualisiert am
01.03.2017