RS Vwgh 2013/2/22 2011/02/0232

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Veröffentlicht am 22.02.2013
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Bei Beurteilung der Einbringlichkeit der Geldstrafe ist nur die Sachlage maßgebend, wie sie sich im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides der belangten Behörde dargestellt hat (vgl.E 22. Oktober 1999, 99/02/0163).

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2011020232.X02

Im RIS seit

25.03.2013

Zuletzt aktualisiert am

10.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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