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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §19 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2010/15/0098 E 19. März 2013Rechtssatz
Nimmt eine Kapitalgesellschaft eine Gutschrift zu Gunsten ihres Geschäftsführers etwa auf dem Verrechnungskonto vor, geht die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes jedenfalls von einem Zufluss aus, wenn die GmbH zahlungsfähig ist. Der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft hat grundsätzlich die tatsächliche Verfügungsmacht über die zu seinen Gunsten ausgestellten Gutschriften (vgl. Doralt, EStG10, § 19 Tz 30, Stichwort "Gutschriften", sowie das hg. Erkenntnis vom 20. September 2001, 2000/15/0039).Nimmt eine Kapitalgesellschaft eine Gutschrift zu Gunsten ihres Geschäftsführers etwa auf dem Verrechnungskonto vor, geht die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes jedenfalls von einem Zufluss aus, wenn die GmbH zahlungsfähig ist. Der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft hat grundsätzlich die tatsächliche Verfügungsmacht über die zu seinen Gunsten ausgestellten Gutschriften vergleiche Doralt, EStG10, Paragraph 19, Tz 30, Stichwort "Gutschriften", sowie das hg. Erkenntnis vom 20. September 2001, 2000/15/0039).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010150061.X02Im RIS seit
02.04.2013Zuletzt aktualisiert am
18.07.2013