Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §23;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2007/15/0177 E 28. Oktober 2010 RS 4Stammrechtssatz
Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 5. Juli 1988, 87/14/0121, ausgesprochen hat, ist es nicht ausgeschlossen, dass ein und dieselbe Person ein und derselben anderen Person im gleichen Zeitraum sowohl als Arbeitnehmer als auch als selbständig Erwerbstätiger gegenübertritt. Ein Arbeitnehmer erbringt aber seine Leistungen dem Arbeitgeber nicht schon deshalb außerhalb eines Dienstverhältnisses, weil der Arbeitgeber einen "Werkvertrag" behauptet. Es muss sich vielmehr die als selbständig zu beurteilende Tätigkeit des Arbeitnehmers deutlich von seinen gegenüber dem Arbeitgeber sonst erbrachten Leistungen abheben und für sich allein zumindest überwiegend die Merkmale einer selbständigen Tätigkeit aufweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010150049.X02Im RIS seit
27.03.2013Zuletzt aktualisiert am
03.07.2013