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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §198;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2009/15/0182 E 24. Mai 2012 RS 5Stammrechtssatz
Dass das Finanzamt seine Bescheide als "Abgaben- und Haftungsbescheid(e)" bezeichnet hat, ist eine Bescheidgestaltung, die zu Unklarheiten führt. Ein solcher Umstand kann jedoch in der Begründung der Berufungsentscheidung saniert werden, indem klar zum Ausdruck gebracht wird, dass Haftungsbescheide vorliegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2009150175.X02Im RIS seit
02.04.2013Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017