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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2010/03/0143 E 27. Februar 2013 2010/03/0130 E 27. Februar 2013 2010/03/0144 E 27. Februar 2013 2010/03/0146 E 27. Februar 2013 2010/03/0139 E 27. Februar 2013 2010/03/0135 E 27. Februar 2013 2010/03/0133 E 27. Februar 2013 2010/03/0138 E 27. Februar 2013 2010/03/0132 E 27. Februar 2013Rechtssatz
Es ist der Telekom-Control-Kommission zuzugestehen, dass ihr, als der für die Durchführung von Marktanalyseverfahren zuständigen Behörde, im Zuge ihrer Amtstätigkeit die marktübliche Höhe für Terminierungsentgelte grundsätzlich bekannt sein kann, und es sich hierbei somit um eine offenkundige Tatsache handeln könnte. Zu beachten ist jedoch weiters, dass sich die Begründungspflicht einer Behörde nicht nur auf Erwägungen, die aus Tatsachen gezogen werden, die im Ermittlungsverfahren mit Zuziehung der Parteien festgestellt worden sind, erstreckt, sondern auch auf Schlüsse aus Tatsachen, die zwar der Behörde offenkundig sind, von denen aber nicht von vornherein angenommen werden kann, dass sie auch den Parteien und dem zur Rechtskontrolle berufenen Verwaltungsgerichtshof offenkundig sein müssen (Hinweis E vom 18. Juli 1995, 94/04/0061, sowie E vom 30. März 2004, 2002/06/0173 jeweils mwH).
Hier: Aus dem Bescheid ergibt sich nicht, dass die von der Behörde als marktüblich qualifizierten Terminierungsentgelte auch von den Parteien offenkundig als im Zeitpunkt der Bescheiderlassung marktübliche Terminierungsentgelte angesehen worden sind. Auch dem auf eine nachprüfende Kontrolle beschränkten Verwaltungsgerichtshof ist eine Überprüfung der von der Behörde als im Zeitpunkt der Bescheiderlassung "marktüblich" qualifizierten Entgelte mangels näherer diesbezüglicher Begründung im angefochten Bescheid nicht möglich.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Parteiengehör offenkundige notorische TatsachenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010030136.X13Im RIS seit
18.04.2013Zuletzt aktualisiert am
04.12.2013