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91/01 FernmeldewesenNorm
TKG 2003 §35 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2010/03/0143 E 27. Februar 2013 2010/03/0130 E 27. Februar 2013 2010/03/0144 E 27. Februar 2013 2010/03/0146 E 27. Februar 2013 2010/03/0139 E 27. Februar 2013 2010/03/0135 E 27. Februar 2013 2010/03/0133 E 27. Februar 2013 2010/03/0138 E 27. Februar 2013 2010/03/0132 E 27. Februar 2013Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2004/03/0210 E 28. Februar 2007 VwSlg 17136 A/2007 RS 7 (hier: ohne den letzten Satz)Stammrechtssatz
Auf dem betreiberindividuellen Terminierungsmarkt ist (definitionsgemäß) nur ein Betreiber vorhanden, es handelt sich also um einen Monopolmarkt. Damit ist aber noch nicht entschieden, ob es sich bei diesem Betreiber um ein Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht im Sinne des § 35 Abs 1 TKG 2003 handelt, ob dieser Betreiber sich also (zumindest im beträchtlichen Umfang) "unabhängig von Wettbewerbern, Kunden undAuf dem betreiberindividuellen Terminierungsmarkt ist (definitionsgemäß) nur ein Betreiber vorhanden, es handelt sich also um einen Monopolmarkt. Damit ist aber noch nicht entschieden, ob es sich bei diesem Betreiber um ein Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht im Sinne des Paragraph 35, Absatz eins, TKG 2003 handelt, ob dieser Betreiber sich also (zumindest im beträchtlichen Umfang) "unabhängig von Wettbewerbern, Kunden und
letztlich Nutzern ... verhalten" kann. Dies ist vielmehr nach den
Kriterien des § 35 Abs 2 TKG 2003 zu untersuchen. Die (definitionsgemäß gegebene) Monopolstellung auf dem betreiberindividuellen Terminierungsmarkt ist also nicht gleichzusetzen mit der Existenz eines Unternehmens mit beträchtlicher Marktmacht.Kriterien des Paragraph 35, Absatz 2, TKG 2003 zu untersuchen. Die (definitionsgemäß gegebene) Monopolstellung auf dem betreiberindividuellen Terminierungsmarkt ist also nicht gleichzusetzen mit der Existenz eines Unternehmens mit beträchtlicher Marktmacht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010030136.X02Im RIS seit
18.04.2013Zuletzt aktualisiert am
04.12.2013