RS Vwgh 2013/2/27 2009/17/0232

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Veröffentlicht am 27.02.2013
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40/01 Verwaltungsverfahren
57/03 Pensionskassenrecht

Rechtssatz

Dem in die Pensionskassenvorsorge Einbezogenen kommt keine Parteistellung im aufsichtsbehördlichen Verfahren zur Bewilligung des Geschäftsplanes der Pensionskasse zu (vgl. das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes Slg. 18.308/2007).Dem in die Pensionskassenvorsorge Einbezogenen kommt keine Parteistellung im aufsichtsbehördlichen Verfahren zur Bewilligung des Geschäftsplanes der Pensionskasse zu vergleiche das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes Slg. 18.308/2007).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2009170232.X04

Im RIS seit

16.04.2013

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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