Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §42 Abs2 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/07/0105 E 20. Februar 1997 RS 11Stammrechtssatz
Nur solche vom Bewilligungsträger gesetzten Sachverhalte, die zwar aus Anlaß der Überprüfung des bewilligten Projektes wahrgenommen wurden, aber nicht selbst Projektsbestandteil sind, stellen sich als eigenmächtige Neuerungen iSd § 138 Abs 1 lit a WRG dar.Nur solche vom Bewilligungsträger gesetzten Sachverhalte, die zwar aus Anlaß der Überprüfung des bewilligten Projektes wahrgenommen wurden, aber nicht selbst Projektsbestandteil sind, stellen sich als eigenmächtige Neuerungen iSd Paragraph 138, Absatz eins, Litera a, WRG dar.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012070014.X05Im RIS seit
17.04.2013Zuletzt aktualisiert am
18.04.2013