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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §60 Abs1 litc;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2465/76 E 31. März 1977 VwSlg 9290 A/1977 RS 2Stammrechtssatz
Die Notwendigkeit der Enteignung ergibt sich einerseits daraus, dass das durch ein Zwangsrecht zu belastende Grundstück für die Durchführung des Projektes zur technisch und wirtschaftlich einwandfreien Ausübung des Wasserrechtes erforderlich ist, andererseits dass der für das Projekt erforderliche Grund nicht auf andere Weise als durch ein Zwangsrecht zu beschaffen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010070026.X04Im RIS seit
17.04.2013Zuletzt aktualisiert am
19.06.2018