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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §353;Rechtssatz
Im gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren sind die Einreichunterlagen zugrunde zu legen und diese auf ihre Genehmigungsfähigkeit zu prüfen (Hinweis Erkenntnisse vom 21. Dezember 2004, 2002/04/0169, vom 27. Jänner 2006, 2003/04/0130, und vom 24. Februar 2006, 2003/04/0177). Dementsprechend umfasst die behördliche Genehmigung auch nur das in diesen Unterlagen beschriebene Projekt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012040017.X01Im RIS seit
05.04.2013Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017