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14/02 GerichtsorganisationNorm
GOG §38;Rechtssatz
Durch den Begriff der "Dienstinstruktion" iSd § 2 Abs. 2 RGV 1955 ist auch der Fall gedeckt, dass ein Richter beispielsweise aufgrund eines von ihm gefassten Beweisbeschlusses einen Lokalaugenschein vornimmt.Durch den Begriff der "Dienstinstruktion" iSd Paragraph 2, Absatz 2, RGV 1955 ist auch der Fall gedeckt, dass ein Richter beispielsweise aufgrund eines von ihm gefassten Beweisbeschlusses einen Lokalaugenschein vornimmt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012120089.X01Im RIS seit
11.04.2013Zuletzt aktualisiert am
18.04.2013