RS Vwgh 2013/3/13 2012/12/0089

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.03.2013
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Index

14/02 Gerichtsorganisation
63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

GOG §38;
GOG §39;
RGV 1955 §2 Abs2;
  1. GOG § 38 heute
  2. GOG § 38 gültig ab 01.07.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 507/1994
  3. GOG § 38 gültig von 01.08.1989 bis 30.06.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
  4. GOG § 38 gültig von 10.07.1945 bis 31.07.1989 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 47/1945

Rechtssatz

Durch den Begriff der "Dienstinstruktion" iSd § 2 Abs. 2 RGV 1955 ist auch der Fall gedeckt, dass ein Richter beispielsweise aufgrund eines von ihm gefassten Beweisbeschlusses einen Lokalaugenschein vornimmt.Durch den Begriff der "Dienstinstruktion" iSd Paragraph 2, Absatz 2, RGV 1955 ist auch der Fall gedeckt, dass ein Richter beispielsweise aufgrund eines von ihm gefassten Beweisbeschlusses einen Lokalaugenschein vornimmt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2012120089.X01

Im RIS seit

11.04.2013

Zuletzt aktualisiert am

18.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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