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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
§ 23 Abs. 1 NAG enthält keine Verpflichtung der Behörde, einen Fremden darüber belehren zu müssen, ob ihm allenfalls ein für ihn "vorteilhafterer" Aufenthaltstitel erteilt werden könnte.Paragraph 23, Absatz eins, NAG enthält keine Verpflichtung der Behörde, einen Fremden darüber belehren zu müssen, ob ihm allenfalls ein für ihn "vorteilhafterer" Aufenthaltstitel erteilt werden könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012220185.X01Im RIS seit
18.04.2013Zuletzt aktualisiert am
03.06.2013