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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §471i;Rechtssatz
§ 471i ASVG ist auf den Fall nicht anwendbar, dass neben einer Beschäftigung, deren Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet, lediglich eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird.Paragraph 471 i, ASVG ist auf den Fall nicht anwendbar, dass neben einer Beschäftigung, deren Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet, lediglich eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010080161.X04Im RIS seit
16.04.2013Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017