Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §53 Abs1;Rechtssatz
§ 53 Abs. 1 VwGG kommt im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Fehlen einer einheitlichen Prozesspartei und den unterschiedlichen Prozesserfolg der Beschwerdeführer nicht zum Tragen (vgl. die Nachweise bei Mayer, B-VG4 § 53 VwGG, 876, sowie das hg. Erkenntnis vom 6. September 2001, Zl. 99/03/0424, VwSlg 15666 A/2001).Paragraph 53, Absatz eins, VwGG kommt im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Fehlen einer einheitlichen Prozesspartei und den unterschiedlichen Prozesserfolg der Beschwerdeführer nicht zum Tragen vergleiche die Nachweise bei Mayer, B-VG4 Paragraph 53, VwGG, 876, sowie das hg. Erkenntnis vom 6. September 2001, Zl. 99/03/0424, VwSlg 15666 A/2001).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2008170186.X05Im RIS seit
10.05.2013Zuletzt aktualisiert am
31.07.2013