RS Vwgh 2013/3/15 2008/17/0186

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.03.2013
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
34 Monopole
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
AVG §8;
GSpG 1989 §53;
VwGG §34 Abs1;
  1. VwGG § 34 heute
  2. VwGG § 34 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021
  3. VwGG § 34 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  4. VwGG § 34 gültig von 01.03.2013 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  5. VwGG § 34 gültig von 01.07.2008 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  6. VwGG § 34 gültig von 01.08.2004 bis 30.06.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 89/2004
  7. VwGG § 34 gültig von 01.09.1997 bis 31.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/1997
  8. VwGG § 34 gültig von 05.01.1985 bis 31.08.1997

Rechtssatz

Ungeachtet des Umstandes, dass der Zweitbeschwerdeführer nach den Feststellungen der belangten Behörde nicht in einem derartigen Verhältnis zu den beschlagnahmten Gegenständen steht, das seine Parteistellung im Beschlagnahmeverfahren begründen würde, kommt dem Zweitbeschwerdeführer im Hinblick darauf die Beschwerdelegitimation zu, dass mit dem angefochtenen Bescheid seine Berufung gegen den Beschlagnahmebescheid als unzulässig zurückgewiesen wurde. In einer derartigen Situation eines Streits um die Parteistellung wurde die Beschwerdelegitimation desjenigen, dessen Berufung zurückgewiesen worden war, vom Verwaltungsgerichtshof anerkannt (vgl. das hg. Erkenntnis vom 28. Juni 2011, Zl. 2011/17/0122).Ungeachtet des Umstandes, dass der Zweitbeschwerdeführer nach den Feststellungen der belangten Behörde nicht in einem derartigen Verhältnis zu den beschlagnahmten Gegenständen steht, das seine Parteistellung im Beschlagnahmeverfahren begründen würde, kommt dem Zweitbeschwerdeführer im Hinblick darauf die Beschwerdelegitimation zu, dass mit dem angefochtenen Bescheid seine Berufung gegen den Beschlagnahmebescheid als unzulässig zurückgewiesen wurde. In einer derartigen Situation eines Streits um die Parteistellung wurde die Beschwerdelegitimation desjenigen, dessen Berufung zurückgewiesen worden war, vom Verwaltungsgerichtshof anerkannt vergleiche das hg. Erkenntnis vom 28. Juni 2011, Zl. 2011/17/0122).

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2008170186.X04

Im RIS seit

10.05.2013

Zuletzt aktualisiert am

31.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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