Index
L37089 Dienstgeberabgabe WienNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Der bloße Umstand, einen Steuerberater mit den steuerlichen Agenden der Gesellschaft betraut zu haben, schließt ein Verschulden des Geschäftsführers der Gesellschaft an der Uneinbringlichkeit der Abgaben der Gesellschaft nicht aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2011160187.X05Im RIS seit
22.04.2013Zuletzt aktualisiert am
12.05.2016