RS Vwgh 2013/3/18 2011/16/0187

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Veröffentlicht am 18.03.2013
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Index

L37089 Dienstgeberabgabe Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
DienstgeberabgabeG Wr §6a Abs1;
KommStG 1993 §6a Abs1;

Rechtssatz

Der bloße Umstand, einen Steuerberater mit den steuerlichen Agenden der Gesellschaft betraut zu haben, schließt ein Verschulden des Geschäftsführers der Gesellschaft an der Uneinbringlichkeit der Abgaben der Gesellschaft nicht aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2011160187.X05

Im RIS seit

22.04.2013

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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