RS Vwgh 2013/3/18 2011/05/0035

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Veröffentlicht am 18.03.2013
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Index

L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82009 Bauordnung Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Ein baupolizeilicher Auftrag ist bereits dann konkret genug, wenn für einen Fachmann die zu ergreifenden Maßnahmen erkennbar sind. Auf eine fachmännische Beurteilung der Arbeiten schon durch die Vollstreckungsbehörde kommt es nicht an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2011050035.X02

Im RIS seit

11.04.2013

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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