Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §29 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2004/15/0155 E 21. April 2005 RS 1 (hier nur der zweite Satz)Stammrechtssatz
Eine Gegenleistungsrente liegt vor, wenn der Wert der Rente eine angemessene Gegenleistung für das übertragene Wirtschaftsgut darstellt. Renten, die auf Grund eines privatrechtlichen Versicherungsvertrages gezahlt werden, sind wiederkehrende Bezüge nach § 29 Z 1 EStG (Gegenleistungsrenten), die als Gegenleistung für die Übertragung von Geld geleistet werden.Eine Gegenleistungsrente liegt vor, wenn der Wert der Rente eine angemessene Gegenleistung für das übertragene Wirtschaftsgut darstellt. Renten, die auf Grund eines privatrechtlichen Versicherungsvertrages gezahlt werden, sind wiederkehrende Bezüge nach Paragraph 29, Ziffer eins, EStG (Gegenleistungsrenten), die als Gegenleistung für die Übertragung von Geld geleistet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010150141.X05Im RIS seit
18.04.2013Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017