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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Die Feststellung der Bewirtschaftungsart einschließlich der Finanzierung ist ein Teil der Sachverhaltsfeststellung. Bei Beurteilung der konkreten Art der Bewirtschaftung und der Erstellung der Prognose hatte die Abgabenbehörde auf tatsächliche Umstände, die sich in einem Beobachtungszeitraum eingestellt haben, Bedacht zu nehmen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 23. November 2004, 2002/15/0024).Die Feststellung der Bewirtschaftungsart einschließlich der Finanzierung ist ein Teil der Sachverhaltsfeststellung. Bei Beurteilung der konkreten Art der Bewirtschaftung und der Erstellung der Prognose hatte die Abgabenbehörde auf tatsächliche Umstände, die sich in einem Beobachtungszeitraum eingestellt haben, Bedacht zu nehmen vergleiche das hg. Erkenntnis vom 23. November 2004, 2002/15/0024).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010150106.X04Im RIS seit
22.04.2013Zuletzt aktualisiert am
22.07.2013