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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
StVO 1960 §5 Abs2;Rechtssatz
Hat der Beschuldigte in der Berufung die Begehung der Tat bestritten, so wurde von ihm nicht nur eine unrichtige rechtliche Beurteilung behauptet (vgl. E 26. Mai 1995, Zl. 93/17/0124).Hat der Beschuldigte in der Berufung die Begehung der Tat bestritten, so wurde von ihm nicht nur eine unrichtige rechtliche Beurteilung behauptet vergleiche E 26. Mai 1995, Zl. 93/17/0124).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete VerfahrensbestimmungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2009020257.X03Im RIS seit
19.04.2013Zuletzt aktualisiert am
29.10.2018