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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs1;Rechtssatz
Wirtschaftsgüter einer Körperschaft, deren Anschaffung oder Herstellung rein gesellschaftsrechtlich veranlasst ist und die nicht der Einkommenserzielung der Körperschaft dienen, gehören nicht zum Betriebsvermögen der Körperschaft, sondern zu ihrem steuerneutralen Vermögen (vgl. Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer-Kommentar, § 4 Tz 78;Wirtschaftsgüter einer Körperschaft, deren Anschaffung oder Herstellung rein gesellschaftsrechtlich veranlasst ist und die nicht der Einkommenserzielung der Körperschaft dienen, gehören nicht zum Betriebsvermögen der Körperschaft, sondern zu ihrem steuerneutralen Vermögen vergleiche Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer-Kommentar, Paragraph 4, Tz 78;
Wiesner/Schneider/Spanbauer/Kohler, KStG 1988, Seite 134).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2009130259.X05Im RIS seit
26.04.2013Zuletzt aktualisiert am
18.07.2013