Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §6;Rechtssatz
Es ist zwischen dem Nominalwert einer Forderung und ihrem Teilwert (Verkehrswert) zu unterscheiden. Ein krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung könnte sich nur ergeben, wenn der Teilwert der abgetretenen Forderung erheblich über dem Abtretungsentgelt läge.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2009130259.X01Im RIS seit
26.04.2013Zuletzt aktualisiert am
18.07.2013