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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ApG 1907 §10 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/10/0256 E 28. Juni 2004 VwSlg 16386 A/2004 RS 2Stammrechtssatz
In der Frage der persönlichen Eignung für die Erlangung einer Konzession im Sinne des § 3 ApG oder im Zusammenhang mit dem Verbot der Kumulierung nach § 2 ApG kommt den Inhabern bestehender öffentlicher Apotheken weder Mitspracherecht noch Beschwerdeberechtigung zu.In der Frage der persönlichen Eignung für die Erlangung einer Konzession im Sinne des Paragraph 3, ApG oder im Zusammenhang mit dem Verbot der Kumulierung nach Paragraph 2, ApG kommt den Inhabern bestehender öffentlicher Apotheken weder Mitspracherecht noch Beschwerdeberechtigung zu.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Gesundheitswesen ApothekenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2013100004.X02Im RIS seit
21.05.2013Zuletzt aktualisiert am
21.07.2015