RS Vwgh 2013/4/17 2013/22/0068

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Veröffentlicht am 17.04.2013
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Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005;
FrPolG 2005 §53 Abs1;
MRK Art3;

Rechtssatz

Der Frage der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit einer Abschiebung kommt im Ausweisungsverfahren keine rechtliche Bedeutung zu. Ob eine Aufenthaltsbeendigung mit Art. 3 MRK im Einklang steht, ist vielmehr Gegenstand anderer Verfahren. Eine allfällige, die Abschiebung unzulässig machende Gefährdungs- oder Bedrohungssituation im Heimatstaat ist vor allem im Verfahren über die Gewährung internationalen Schutzes nach dem Asylgesetz 2005 zu prüfen (Hinweis E vom 20. Dezember 2012, 2011/23/0480, mwN).Der Frage der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit einer Abschiebung kommt im Ausweisungsverfahren keine rechtliche Bedeutung zu. Ob eine Aufenthaltsbeendigung mit Artikel 3, MRK im Einklang steht, ist vielmehr Gegenstand anderer Verfahren. Eine allfällige, die Abschiebung unzulässig machende Gefährdungs- oder Bedrohungssituation im Heimatstaat ist vor allem im Verfahren über die Gewährung internationalen Schutzes nach dem Asylgesetz 2005 zu prüfen (Hinweis E vom 20. Dezember 2012, 2011/23/0480, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2013220068.X01

Im RIS seit

22.05.2013

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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