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19/05 MenschenrechteNorm
AsylG 2005;Rechtssatz
Der Frage der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit einer Abschiebung kommt im Ausweisungsverfahren keine rechtliche Bedeutung zu. Ob eine Aufenthaltsbeendigung mit Art. 3 MRK im Einklang steht, ist vielmehr Gegenstand anderer Verfahren. Eine allfällige, die Abschiebung unzulässig machende Gefährdungs- oder Bedrohungssituation im Heimatstaat ist vor allem im Verfahren über die Gewährung internationalen Schutzes nach dem Asylgesetz 2005 zu prüfen (Hinweis E vom 20. Dezember 2012, 2011/23/0480, mwN).Der Frage der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit einer Abschiebung kommt im Ausweisungsverfahren keine rechtliche Bedeutung zu. Ob eine Aufenthaltsbeendigung mit Artikel 3, MRK im Einklang steht, ist vielmehr Gegenstand anderer Verfahren. Eine allfällige, die Abschiebung unzulässig machende Gefährdungs- oder Bedrohungssituation im Heimatstaat ist vor allem im Verfahren über die Gewährung internationalen Schutzes nach dem Asylgesetz 2005 zu prüfen (Hinweis E vom 20. Dezember 2012, 2011/23/0480, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2013220068.X01Im RIS seit
22.05.2013Zuletzt aktualisiert am
24.06.2013