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L22006 Landesbedienstete SteiermarkNorm
BDG 1979 §38 Abs6;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2012/12/0128 E 27. Juni 2013Rechtssatz
Wurden keine Feststellungen bezüglich des Vorliegens der Voraussetzungen des § 20 Abs. 2 Z. 2 Stmk DBR 2003 getroffen und enthält der Bescheid dessen ungeachtet die Zuweisung eines neuen Zielarbeitsplatzes an den Beamten nicht, erweist sich die vorgenommenen Abberufung des Beamten schon deshalb als inhaltlich rechtswidrig. Die Vorgangsweise einer weisungsförmigen Zuweisung eines als geringwertiger angesehenen Zielarbeitsplatzes mit nachfolgender bescheidförmiger Abberufung vom bisherigen Arbeitsplatzes ist rechtswidrig (Hinweis E vom 17. April 2013, 2012/12/0116).Wurden keine Feststellungen bezüglich des Vorliegens der Voraussetzungen des Paragraph 20, Absatz 2, Ziffer 2, Stmk DBR 2003 getroffen und enthält der Bescheid dessen ungeachtet die Zuweisung eines neuen Zielarbeitsplatzes an den Beamten nicht, erweist sich die vorgenommenen Abberufung des Beamten schon deshalb als inhaltlich rechtswidrig. Die Vorgangsweise einer weisungsförmigen Zuweisung eines als geringwertiger angesehenen Zielarbeitsplatzes mit nachfolgender bescheidförmiger Abberufung vom bisherigen Arbeitsplatzes ist rechtswidrig (Hinweis E vom 17. April 2013, 2012/12/0116).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012120121.X02Im RIS seit
22.05.2013Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017