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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BDG 1979 §50a;Rechtssatz
Zutreffender Weise hat die Behörde den Beamten zur Modifizierung seines Begehrens auf Herabsetzung seiner regelmäßigen Wochendienstzeit pro futuro veranlasst (zur Unzulässigkeit einer rückwirkenden Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit vgl. etwa E vom 12. Mai 2010, 2009/12/0062, sowie E vom 29. April 2011, 2010/12/0064).Zutreffender Weise hat die Behörde den Beamten zur Modifizierung seines Begehrens auf Herabsetzung seiner regelmäßigen Wochendienstzeit pro futuro veranlasst (zur Unzulässigkeit einer rückwirkenden Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit vergleiche etwa E vom 12. Mai 2010, 2009/12/0062, sowie E vom 29. April 2011, 2010/12/0064).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012120104.X01Im RIS seit
15.05.2013Zuletzt aktualisiert am
29.05.2013