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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GGBG 1998;Rechtssatz
Die Anführung der österreichischen Gesetze in einer Bestellungsurkunde ist auf dem Boden der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nur eine demonstrative Aufzählung, die die Verantwortung der verantwortlichen Beauftragten nicht auf diese Gesetze einzugrenzen vermag (Hinweis E vom 31. Juli 2007, 2006/02/0153, und E vom 15. September 2011, 2009/07/0180 ua). Da die gegenständlich bestellte Person bezüglich der Einhaltung der österreichischen Gesetze für den genannten Sachbereich als verantwortliche Beauftragte in verwaltungsstrafrechtlicher Hinsicht bestellt wurde, kann nicht gesagt werden, dass diese Bestellung die Bestimmungen des GGBG 1998 nicht erfassen würde.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2013030020.X01Im RIS seit
11.06.2013Zuletzt aktualisiert am
20.03.2019