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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §146;Rechtssatz
Auch im Hinblick darauf, dass sich der Vorhalt der Abgabenbehörde nicht in einer bloßen Wiederholung des Revisionsberichts erschöpft, ist in diesem Vorhalt eine Unterbrechungshandlung zu erblicken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010170242.X04Im RIS seit
29.05.2013Zuletzt aktualisiert am
22.10.2013